Drohnen sind unbemannte Fluggeräte, die per Fernsteuerung oder programmierter Flugroute fliegen. In der Europäischen Union regelt seit dem 31. Dezember 2020 eine einheitliche Verordnung, wer sie wofür einsetzen darf. Zugleich haben sich in den vergangenen Jahren mehrere zivile Einsatzfelder etabliert, die weit über das ursprüngliche Militär- und Hobbyfliegen hinausgehen: Vermessung, Logistik, Überwachung von Infrastruktur und Filmproduktion. Mit jedem dieser Einsatzfelder wachsen auch die Fragen nach Datenschutz, Sicherheit und Verantwortung, und für die meisten davon gibt es inzwischen eine konkrete gesetzliche Antwort statt bloß einer ethischen Debatte.
Wofür Unternehmen Drohnen heute tatsächlich einsetzen
Vermessung und Bauplanung
Mit hochauflösenden Kameras und Laserscannern (LiDAR) ausgestattet, überfliegen Drohnen Baustellen und Ackerflächen und erzeugen daraus dreidimensionale Geländemodelle. Ein Vermessungsteam, das dieselbe Fläche zu Fuß abgeht, braucht dafür Tage. Eine Drohne liefert vergleichbare Daten in wenigen Stunden. In der Landwirtschaft werten Multispektralkameras zusätzlich aus, welche Pflanzenbereiche Wasser oder Dünger brauchen, bevor das mit bloßem Auge sichtbar wäre.
Lieferung in schwer erreichbare Gebiete
Paketlieferungen per Drohne haben sich für den dichten Stadtverkehr bislang nicht durchgesetzt. Deutsche Post DHL hat sein Paketkopter-Projekt, das zwischen 2014 und 2016 unter anderem im bayerischen Reit im Winkl getestet wurde, inzwischen eingestellt. Erfolgreicher sind Einsätze dort, wo herkömmliche Transportwege fehlen. Das hessische Unternehmen Wingcopter hat gemeinsam mit DHL und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) Blutproben und Medikamente zwischen einer Insel im Victoriasee und dem tansanischen Festland transportiert, eine Strecke von 60 Kilometern, die die Drohne in rund 40 Minuten zurücklegte, während ein Boot dafür deutlich länger braucht.
Überwachung von Infrastruktur und Flächen
Netzbetreiber setzen Drohnen ein, um Hochspannungsleitungen, Windkraftanlagen und Bahntrassen auf Schäden zu prüfen, ohne dafür Personal in gefährliche Höhen zu schicken. Feuerwehren nutzen Wärmebildkameras an Drohnen, um Glutnester in Waldbrandgebieten aufzuspüren, die vom Boden aus nicht sichtbar sind.
Luftaufnahmen für Film und Fotografie
Aufnahmen, für die früher ein Hubschrauber gechartert werden musste, liefert heute eine Drohne für einen Bruchteil der Kosten. Das hat auch die Zugänglichkeit verändert: Kleinere Produktionsfirmen und regionale Sender können sich Luftaufnahmen inzwischen leisten, die vor zehn Jahren nur großen Studios vorbehalten waren.
Was die EU-Drohnenverordnung Betreibern vorschreibt
Seit Ende 2020 gilt für alle EU-Mitgliedstaaten eine gemeinsame Drohnenverordnung, die auf den EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945 beruht und von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) umgesetzt wird. Sie ordnet jeden Drohnenflug einer von drei Kategorien zu, abhängig vom Risiko für Menschen am Boden und in der Luft.
Die Kategorie "Offen" gilt für Flüge mit geringem Risiko und braucht keine behördliche Genehmigung, ist aber selbst in drei Unterkategorien mit festen Abstandsregeln zu unbeteiligten Personen unterteilt. Ab 250 Gramm Startgewicht muss die Drohne registriert werden, und ab 250 Gramm oder mit eingebauter Kamera ist zusätzlich ein Kompetenznachweis der zuständigen Luftfahrtbehörde erforderlich. Die Kategorie "Speziell" betrifft Einsätze mit mittlerem Risiko, etwa Flüge über bewohntem Gebiet außerhalb der Sichtweite des Piloten, und verlangt eine Risikobewertung und Genehmigung durch die nationale Luftfahrtbehörde. Die Kategorie "Zulassungspflichtig" gilt für Einsätze, die dem bemannten Luftverkehr vergleichbar sind, etwa autonome Lieferdrohnen über dicht besiedeltem Gebiet, und verlangt ein zugelassenes Fluggerät sowie lizenzierte Piloten, ähnlich wie in der bemannten Luftfahrt.
Wo Aufnahmen aus der Luft in die Privatsphäre eingreifen
Fotografiert oder filmt eine Drohne erkennbare Personen, greift zusätzlich zur Luftfahrtregulierung die Datenschutz-Grundverordnung. Wer solche Aufnahmen anfertigt, braucht dafür grundsätzlich eine Rechtsgrundlage, etwa die Einwilligung der abgebildeten Person oder ein berechtigtes Interesse, das die Interessen der gefilmten Person nicht überwiegt. In der Praxis bedeutet das: Wer mit einer Kameradrohne über ein fremdes Grundstück oder eine Menschenmenge fliegt und dabei einzelne Personen erkennbar aufnimmt, braucht dafür einen Grund, der über bloßes Interesse an der Aufnahme hinausgeht. Die Landesdatenschutzbehörden verfolgen Verstöße in der Praxis vor allem dann, wenn sich eine betroffene Person konkret beschwert.
Warum Sicherheitsabstände zum übrigen Luftverkehr Pflicht sind
Eine Kollision zwischen einer Drohne und einem bemannten Flugzeug kann bei Start oder Landung schwere Folgen haben, weil Verkehrsflugzeuge in diesen Phasen besonders tief und langsam fliegen. Deshalb schreibt die deutsche Luftverkehrs-Ordnung feste Sicherheitszonen um Flughäfen vor, in denen Drohnenflüge grundsätzlich verboten oder genehmigungspflichtig sind. Dieselbe Vorsicht gilt in Katastrophengebieten. Einsatzkräfte melden immer wieder private Drohnen, die während Waldbränden oder Unfällen in der Nähe von Rettungshubschraubern auftauchen und deren Einsatz dadurch verzögern oder unmöglich machen.
Wie Drohnen missbraucht werden und wie Behörden das verhindern
Dieselbe Technik, die Pakete an entlegene Orte bringt, kann auch Schmuggelware über Gefängnismauern befördern oder für unerlaubte Überwachung genutzt werden. Justizvollzugsanstalten in mehreren Bundesländern haben deshalb Drohnenerkennungssysteme installiert, die per Funksignal oder Radar unangemeldete Flüge über dem Gelände erkennen. Der unerlaubte Flug über einer Justizvollzugsanstalt ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Der Schmuggel von Gegenständen zählt zusätzlich als eigene Straftat.
Die einheitliche EU-Regelung hat aus einem vorher uneinheitlichen Flickenteppich nationaler Vorschriften ein gemeinsames System aus drei Risikoklassen gemacht. Für Unternehmen, die Drohnen einsetzen wollen, ist die praktische Frage deshalb selten, ob der Einsatz erlaubt ist, sondern welche der drei Kategorien zutrifft und welche Auflagen daraus folgen.
Häufig gestellte Fragen
Welche drei Risikokategorien unterscheidet die EU-Drohnenverordnung?
Die Kategorie Offen gilt für Flüge mit geringem Risiko und braucht keine behördliche Genehmigung, verlangt aber ab 250 Gramm Startgewicht eine Registrierung und je nach Gewicht oder Kamera einen Kompetenznachweis. Die Kategorie Speziell betrifft Einsätze mit mittlerem Risiko, etwa Flüge über bewohntem Gebiet außerhalb der Sichtweite des Piloten, und verlangt eine Risikobewertung sowie eine Genehmigung der nationalen Luftfahrtbehörde. Die Kategorie Zulassungspflichtig gilt für Einsätze, die dem bemannten Luftverkehr vergleichbar sind, etwa autonome Lieferdrohnen über dicht besiedeltem Gebiet, und verlangt ein zugelassenes Fluggerät sowie lizenzierte Piloten.
Ab wann muss eine Drohne registriert werden und wann ist ein Kompetenznachweis nötig?
Ab 250 Gramm Startgewicht muss eine Drohne bei der zuständigen Behörde registriert werden. Einen zusätzlichen Kompetenznachweis braucht ein Pilot ab 250 Gramm Startgewicht oder wenn die Drohne eine eingebaute Kamera hat.
Wofür wurde die Wingcopter-Drohne am Victoriasee eingesetzt?
Das hessische Unternehmen Wingcopter hat gemeinsam mit DHL und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit Blutproben und Medikamente zwischen einer Insel im Victoriasee und dem tansanischen Festland transportiert. Die Drohne legte die rund 60 Kilometer lange Strecke in etwa 40 Minuten zurück, deutlich schneller als ein Boot für dieselbe Strecke braucht.
Wann greift zusätzlich zur Luftfahrtregulierung die Datenschutz-Grundverordnung bei Drohnenaufnahmen?
Sobald eine Drohne erkennbare Personen filmt oder fotografiert, braucht der Betreiber dafür eine Rechtsgrundlage, etwa die Einwilligung der abgebildeten Person oder ein berechtigtes Interesse, das deren Interessen nicht überwiegt. Die Landesdatenschutzbehörden verfolgen Verstöße in der Praxis vor allem dann, wenn sich eine betroffene Person konkret beschwert.
